Die Istanbul-Konvention des Europarats verpflichtet die Vertragsstaaten zu umfassenden Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt. Seit ihrem Inkrafttreten in Deutschland am 1. Februar 2018 sind alle staatlichen Stellen dazu verpflichtet, die Vorgaben der Konvention konsequent umzusetzen.

Die Realität sieht anders aus.
Bereits 2022 stellte GREVIO, das unabhängige Expert:innengremium des Europarats, in seinem ersten Bewertungsbericht zu Deutschland erhebliche Umsetzungsdefizite fest – unter anderem das Fehlen einer nationalen Koordinierungsstelle, wie sie Artikel 10 der Konvention vorschreibt, sowie einer langfristigen, bundesweiten Gesamtstrategie. Einzelne Aktionspläne der Bundesländer können eine solche Strategie nicht ersetzen.
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) kommt in seinem Alternativbericht vom November 2025 zu einem ähnlichen Ergebnis: Es bestehen weiterhin massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, die Umsetzung bleibt fragmentiert und unverbindlich. Gleichzeitig werden Fördermittel für Schutz- und Unterstützungsangebote in vielen Bereichen gekürzt oder ganz eingestellt – ein deutlicher Widerspruch zu den im Staatenbericht formulierten Ansprüchen. Auch die seit Langem angekündigte Reform des Kindschaftsrechts lässt weiter auf sich warten.
Im April 2026 hat GREVIO im Rahmen der ersten thematischen Evaluierungsrunde einen erneuten Staatenbesuch in Deutschland durchgeführt. Der Ergebnisbericht wird für Ende 2026 erwartet.
Gemeinsam Stark setzt sich dafür ein, dass aus Papier gelebte Praxis wird – mit einer verbindlichen nationalen Strategie, ausreichender Finanzierung von Schutz- und Beratungsangeboten und einer konsequenten Umsetzung der Konvention in allen Bundesländern. Wir beobachten den Prozess kritisch und machen die Lücken zwischen Anspruch und Wirklichkeit öffentlich sichtbar.
Eine der gravierendsten Schutzlücken zeigt sich dort, wo Betroffene nicht als Betroffene erkannt, sondern selbst zu Verantwortlichen gemacht werden. Wer Gewalt anspricht, sich vom gewaltausübenden Partner distanziert oder das eigene Kind schützen will, sieht sich in familiengerichtlichen Verfahren nicht selten mit dem Vorwurf konfrontiert, selbst das Problem zu sein – etwa durch das Etikett der „Kindesentfremdung“ oder überzogener „Bindungsintoleranz“.
Diese Umkehrung ist ein bekanntes Muster narzisstischen Missbrauchs und manipulativer Beziehungsdynamiken: Täter stellen sich als eigentliche Opfer dar, während die tatsächlich Betroffenen – meist Mütter und Kinder – zusätzlich unter Druck geraten, sich rechtfertigen müssen und im schlimmsten Fall den Kontakt zum gewaltausübenden Elternteil erzwungen bekommen. Institutionen, die eigentlich schützen sollen, tragen diese Dynamik häufig unreflektiert mit, wenn geschlechtsspezifische Gewalt und Kontrolle nicht als solche erkannt werden.
Gemeinsam Stark macht diese Mechanismen sichtbar – und setzt sich für Fachkräfte in Gerichten, Jugendämtern und Gutachterwesen ein, die Gewaltdynamiken erkennen, statt sie zu wiederholen. Betroffene verdienen Verfahren, die ihre Rechte und die ihrer Kinder tatsächlich schützen, statt Verantwortung dorthin zu verschieben, wo keine liegt.