Kinder sind in familienrechtlichen Verfahren keine bloßen Verfahrensgegenstände, sondern eigenständige Träger von Rechten.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet dazu, das Kindeswohl bei allen sie betreffenden Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen und Kinder entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife anzuhören. In der Praxis familiengerichtlicher Verfahren gerät dieser Anspruch jedoch häufig in Konflikt mit dem Ziel, um jeden Preis Umgang beider Elternteile zu ermöglichen – auch dort, wo Gewalt, Angst oder Ablehnung des Kindes eine gewichtige Rolle spielen.
Kinder, die selbst Zeugen oder Betroffene von Gewalt geworden sind, brauchen Verfahren, die ihre Aussagen ernst nehmen, sie vor erneuter Traumatisierung schützen und ihnen eine eigene Stimme geben – etwa durch qualifizierte Verfahrensbeistände, kindgerechte Anhörungen und Gutachter:innen mit Fachwissen zu Gewaltdynamiken. Zu oft werden kindliche Reaktionen wie Rückzug, Ablehnung oder Angst vor einem Elternteil vorschnell als „Entfremdung“ gedeutet, statt als möglicher Ausdruck eigener Erfahrungen ernst genommen zu werden.



Gemeinsam Stark setzt sich dafür ein, dass Kinderschutz in familienrechtlichen Verfahren kein Lippenbekenntnis bleibt.